2/5 12/2018 - 132. AL

2.5.1 Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

BFH, Urteil vom 13.03.2018 - IX R 23/17, DStR 2018, 1761

Häufig tritt neben die erbschaftsteuerliche Belastung auch noch eine einkommensteuerliche Belastung. Dies kommt beispielsweise in Fällen vor, in denen der von Todes wegen hinzuerworbene Vermögensgegenstand - z.B. nach einer steuerpflichtigen Veräußerung - mit seinem Wert zusätzlich noch einer einkommensteuerlichen Belastung unterliegt. Hier sieht §  35b EStG aber eine Ermäßigung vor, die die Doppelbelastung verhindern bzw. verringern soll.

Fraglich ist die Beurteilung, wenn der Vermögensgegenstand nur der Schenkungsteuer unterlegen hat. Dies hat der BFH nun entschieden. Darüber hinaus sieht der BFH auch noch Leitlinien vor, wie die Berechnung vorzunehmen ist.

Leitsatz 1

Die nach §  35b Satz 1 EStG begünstigten Einkünfte müssen aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstands herrühren, der sowohl von Todes wegen erworben worden ist als auch tatsächlich der Erbschaftsteuer unterlegen hat; der in Anspruch genommene persönliche Freibetrag (§  16 ErbStG) ist anteilig abzuziehen.

Leitsatz 2

Die auf die begünstigten Einkünfte anteilig entfallende Einkommensteuer ist nach dem Verhältnis der begünstigten Einkünfte zur Summe der Einkünfte (§  2 Abs.  3 EStG) zu ermitteln.

Leitsatz 3