2/5 12/2022 - 156. AL

2/5.1 Gewährung der Vollverschonung bei mehreren betrieblichen Einheiten

BFH, Urteil vom 26.07.2022 - II R 25/20

Leitsätze des Gerichts

1. Der bis zum 30.06.2016 für die Gewährung der Vollverschonung von Betriebsvermögen maßgebende Anteil des Verwaltungsvermögens ist auch bei mehreren gleichzeitig übertragenen wirtschaftlichen Einheiten für jede Einheit gesondert zu ermitteln.

2. Bei einer einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten kann die Erklärung zur optionalen Vollverschonung für jede wirtschaftliche Einheit gesondert abgegeben werden.

3. Wurde die Erklärung zur optionalen Vollverschonung für eine wirtschaftliche Einheit abgegeben, die die Anforderungen an die Vollverschonung nicht erfüllt, ist für diese wirtschaftliche Einheit auch nicht die Regelverschonung zu gewähren.

Sachverhalt

Die Klägerin erhielt von ihrer Mutter in 2010 schenkweise Beteiligungen an insgesamt vier Kommanditgesellschaften übertragen. Das Finanzamt gewährte für alle geschenkten KG-Beteiligungen die Regelverschonung des §  13a Abs.  1 Satz 1 i.V.m. §  13b Abs.  4 ErbStG 2009 (85%iger Bewertungsabschlag).