Autor: Wenhardt |
Im Rahmen der Nachfolge von Vermögen sind auch die AfA-Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu beachten. Diese haben regelmäßig auch Einfluss auf die Bewertung des übertragenen Vermögens. Von dieser hängt dann wiederum die Höhe der erbschaftsteuerlichen Belastung ab.
Nachdem der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Ende 2018 zunächst von der Tagesordnung genommen worden war, hat der Bundesrat am 28.06.2019 seine Zustimmung nachgeholt. Das Gesetz, das im neuen § 7b EStG eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau einführt, ist am 09.08.2019 in Kraft getreten.
Der neue § 7b EStG sieht vor, dass für die Anschaffung oder auch für die Herstellung einer Wohnung Sonderabschreibungen gewährt werden.
Diese betragen 5 % der Bemessungsgrundlage und können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Beispiel 1Der Steuerpflichtige S hat eine Wohnung hergestellt. Datum der Fertigstellung war der 31.01.2019. Die Herstellungskosten betragen 100.000 Euro. Alle Voraussetzungen für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG sind erfüllt. Die Wohnung befindet sich im Betriebsvermögen. |
S kann folgende Sonderabschreibung als Betriebsausgaben abziehen:
Im Jahr der Anschaffung (2019): 5 % von 100.000 Euro = 5.000 Euro
im Jahr 2020: 5 % von 100.000 Euro = 5.000 Euro
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