Autor: Löser |
Schon am 20.12.2018 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen Entwurf für die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts" vorgelegt und die Verbände angeschrieben, damit diese die Möglichkeit hatten, bis 24.01.2019 Stellung zu nehmen. Am 11.10.2019 endlich hat der Bundesrat den Richtlinien zugestimmt.
Die
Der überwiegende Teil der Änderungen und Anpassungen der Richtlinien umfasst das unternehmerische Vermögen wie z.B. Investitionsklausel und junges Verwaltungsvermögen. Zwar ergibt sich für den Anwender dann Klarheit, allerdings wirken sich einige der Ansichten der Finanzverwaltung eher zu Lasten der Steuerpflichtigen aus.
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