2/8 Die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019

Autor: Löser

Schon am 20.12.2018 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen Entwurf für die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts" vorgelegt und die Verbände angeschrieben, damit diese die Möglichkeit hatten, bis 24.01.2019 Stellung zu nehmen. Am 11.10.2019 endlich hat der Bundesrat den Richtlinien zugestimmt.

Die ErbStR 2019 ersetzen die ErbStR 2011. Dies ist auch notwendig, da sich aufgrund der Erbschaftsteuerreform 2016 einige Rechtsänderungen ergeben haben. In der Praxis musste man dadurch neben den Richtlinien noch einige Erlasse zu den Änderungen berücksichtigen. Auch gelten die Regelungen nunmehr wieder einheitlich, denn es gab zwar koordinierte Ländererlasse, allerdings nur von 15 Bundesländern. Bayern hatte in einigen Punkten eine andere Auffassung.1) Jetzt hat man allerdings Klarheit hinsichtlich der Auffassung der Finanzverwaltung, und diese gilt nun wieder in allen Bundesländern.

Der überwiegende Teil der Änderungen und Anpassungen der Richtlinien umfasst das unternehmerische Vermögen wie z.B. Investitionsklausel und junges Verwaltungsvermögen. Zwar ergibt sich für den Anwender dann Klarheit, allerdings wirken sich einige der Ansichten der Finanzverwaltung eher zu Lasten der Steuerpflichtigen aus.