Autor: Meißner |
Bedürftigentestament ist ein Oberbegriff für Verfügungen von Todes wegen, bei denen eine erwerbsfähige Person bedacht werden soll, deren Lebensbedarf meist wegen Arbeitslosigkeit nicht durch eigene Einkünfte oder eigenes Vermögen gedeckt und die deshalb voraussichtlich dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen ist. Der Bedürftige wäre - ohne rechtliche Gestaltungen im Bedürftigentestament - gezwungen, innerhalb kurzer Zeit das ererbte Vermögen vollständig für seinen Lebensunterhalt zu verbrauchen und dann wieder dauerhaft in seinem Lebensstandard auf das Sozialhilfeniveau des
Beim Überschuldetentestament ist die Ausgangslage etwas anders. Beim Überschuldeten - egal, ob erwerbstätig oder nicht - führt das Vorhandensein privater Gläubiger dazu, dass nur ein Leben unter dem Pfändungsfreibetrag möglich ist und hier droht, dass das ererbte Vermögen vollständig nicht dem Bedachten, sondern seinen Gläubigern zugutekommt.
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