5/5.1 Testierender mit Ehegatten und Kindern, die nur vom Testierenden abstammen - Rechtliche Ausgangslage

Autor: Klose

Bei einem Testierenden mit einem Ehegatten und Kindern, die nur vom Testierenden abstammen, ist meist abzuwägen zwischen der Absicherung des Ehegatten einerseits und einer gesicherten Beteiligung der eigenen leiblichen Kinder am Nachlass andererseits.

Die Einheitslösung kommt auch hier in Betracht, wenn die Absicherung des Ehegatten Vorrang hat und beide Ehegatten wollen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden das beiderseitige Vermögen den Kindern des einen Ehegatten zufällt, beispielsweise weil dessen Kinder im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten aufgewachsen und somit familiäre Bindungen gewachsen sind. Ohne Testament würden die Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge nur nach dem Tod des mit ihnen verwandten Elternteils erben und im anderen Erbfall leer ausgehen. Der ihnen zukommende Nachlass würde entscheidend davon abhängen, welcher Ehegatte zuerst verstirbt.