Autor: Löbe |
Die vorweggenommene Erbfolge gehört zu den wichtigsten Instrumenten einer optimalen Unternehmensnachfolgeplanung. Gleichzeitig hat sie einen hohen Stellenwert im Rahmen der Steuerplanung. Dies ist hauptsächlich auf zwei Aspekte zurückzuführen. Eine - im Todesfall regelmäßig plötzliche - Unternehmensnachfolge oder eine sich daran anschließende Erbauseinandersetzung kann Steuerbelastungen auslösen. Ziel der Steuerplanung ist es hier, für eine Minimierung der Steuerbelastung zu sorgen bzw. die Steuerbelastung zeitlich planbar zu gestalten.
Daneben kann die Unternehmensnachfolge gezielt zur Erlangung von Steuervorteilen eingesetzt werden, indem Unternehmen bzw. Unternehmensteile oder Anteile an Unternehmen als Quelle von Einkünften bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf künftige Erben übertragen werden.
Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden in der Praxis gerne wiederkehrende Leistungen vereinbart, die in erster Linie dazu dienen, die Versorgung des Übertragenden ganz oder teilweise sicherzustellen. Auch aus steuerlicher Sicht kann diese Gestaltung vorteilhaft sein.
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