Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
A.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen fachgerichtliche Entscheidungen, mit denen eine Klage gegen ein Kreditinstitut abgewiesen wurde, die auf Auszahlung von Gutschriften zugunsten des Erben auf einem Konto des Erblassers nach Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens gerichtet war.
I.
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