FG Düsseldorf - Beschluss vom 20.07.2020
4 K 1095/20 Erb
Normen:
ErbStG § 10 Abs. 6 S. 2; ErbStG § 16 Abs. 1; ErbStG § 16 Abs. 2 S. 2-3;
Fundstellen:
DStRE 2021, 30
ZEV 2020, 647

Abzug der Pflichtteile als Nachlassverbindlichkeiten im Fall des Erwerbs von im Inland belegenen Grundstücken hinsichtlich des Wohnsitzes des Erblassers zur Zeit seines Todes und des Erben in einem anderen Mitgliedstaat

FG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2020 - Aktenzeichen 4 K 1095/20 Erb

DRsp Nr. 2020/11976

Abzug der Pflichtteile als Nachlassverbindlichkeiten im Fall des Erwerbs von im Inland belegenen Grundstücken hinsichtlich des Wohnsitzes des Erblassers zur Zeit seines Todes und des Erben in einem anderen Mitgliedstaat

1. Es bestehen Zweifel, ob § 16 Absatz 2 ErbStG mit Artikel 63 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 65 AEUV vereinbar ist, soweit der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage im Fall des Erwerbs von im Inland belegenen Grundstücken dann, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes und der Erbe zu dieser Zeit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest einer von ihnen zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im erstgenannten Mitgliedstaat gehabt hätte.