1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Erbschaftsteuerbescheids und insbesondere, ob der Vorerbe den erbschaftsteuerlichen Erwerb seinen Nacherben durch testamentarische Anordnung von Vermächtnissen belasten kann und insbesondere ob derartige - vom Vorerben angeordnete - Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten beim Erwerb des Nacherben abzugsfähig sind.
Die Kläger sind die gemeinsamen Kinder des am xx.xx.2023 verstorbenen vormaligen Klägers R sowie dessen am xx.xx.2016 vorverstorbener Ehefrau E. R war der Alleinerbe seiner am xx.xx.2016 verstorbenen Ehefrau E.
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