I. Mit Beschluss vom 8. Juli 2003 eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und setzte den weiteren Beteiligten, der zuvor bereits vorläufiger Insolvenzverwalter war, als Insolvenzverwalter ein. Mit Beschluss vom 25. Mai 2004 stellte das Amtsgericht das Verfahren gemäß § 213 InsO mit Zustimmung aller Gläubiger ein.
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, seine Vergütung auf 27.516,41 EUR und den Auslagenersatz auf 2.610 EUR festzusetzen. Dabei hat er eine Berechnungsgrundlage von 125.922,53 EUR, einen Vergütungszuschlag von 25 % wegen Unternehmensfortführung und einen Abschlag von 15 % wegen vorzeitiger Verfahrensbeendigung zugrunde gelegt.
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