Frau N. geb. B. (Erblasserin) verstarb am 13. Oktober 1976 im Alter von 81 Jahren. Ihr Ehemann war am 19. März 1969 vorverstorben. Ihr einziger Abkömmling, der am 26. Juli 1921 geborene Sohn R. N. ist seit 1944 als Soldat im Osten kriegsvermißt; Nachforschungen nach ihm blieben ohne Erfolg. Trotzdem hielt die Erblasserin an der Hoffnung fest, ihr Sohn werde eines Tages doch wieder zurückkehren. Durch notarielles Testament vom 1. Juli 1969 setzte sie demgemäß den Sohn (und ersatzweise dessen etwaige Abkömmlinge) zu ihrem Alleinerben ein. In zweiter Linie ersatzweise bestimmte sie drei Neffen zu ihren Erben zu gleichen Anteilen, und zwar den Beklagten, den Zeugen E. und B. In diesem Testament heißt es ferner:
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