Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Wedding als Nachlassgericht vom 31. März 2015 aufgehoben.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, das am 24. April 2014 erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis neu zu erteilen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1) hat in der Sache Erfolg. Da das erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis zwischenzeitlich zurückgegeben worden ist, ist es neu zu erteilen.
I.
Zum Sachverhalt und zur rechtlichen Würdigung durch das Nachlassgericht wird auf den sorgfältig begründeten Beschluss des Nachlassgerichts vom 31. März 2015 sowie auf den Nichtabhilfebeschluss verwiesen.
Zum Beschwerdevorbringen wird auf den Schriftsatz vom 18. Mai 2015 verwiesen.
II.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|