Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 22.08.2012 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Erbengemeinschaft nach der am 12.01.2009 verstorbenen L... O... 59.500,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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