1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Potsdam vom 31.08.2020, Az.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses des am ...2016 verstorbenen Herrn J... W... B... durch Ergänzung des notariellen Nachlassverzeichnisses vom 02.04.2020 in der Fassung des überarbeiteten und ergänzten Nachlassverzeichnisses 25.05.2021 in folgenden Punkten:
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