OLG München - Beschluss vom 07.11.2017
34 Wx 321/17
Normen:
BGB § 2205 S. 3;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 1200
ZEV 2017, 733
Vorinstanzen:
AG München, vom 01.08.2017

Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

OLG München, Beschluss vom 07.11.2017 - Aktenzeichen 34 Wx 321/17

DRsp Nr. 2017/17287

Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

BGB § 2205 Satz 3 Zum Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt.

Bestehen Zweifel, ob die Übertragung eines Grundstücks auf einen der (Mit-)Erben der Erfüllung eines Vermächtnisses dient, so hat der Testamentsvollstrecker den Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung durch die Bewilligung sämtlicher Erben oder durch andere geeignete Unterlagen nachzuweisen. Sofern es sich nicht um den Nachweis negativer Tatsachen handelt, sind eidesstattliche Versicherungen nicht zugelassen.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 1. August 2017 wird zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 82.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2205 S. 3;

Gründe

I.

Im Grundbuch ist als Eigentümerin von Grundbesitz noch die am 11.9.2016 verstorbene Erblasserin eingetragenen.