Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 1. August 2017 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 82.500 € festgesetzt.
I.
Im Grundbuch ist als Eigentümerin von Grundbesitz noch die am 11.9.2016 verstorbene Erblasserin eingetragenen.
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