Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung; Widerlegung der Eigentumsvermutung an Grundstücken in der ehemaligen DDR
BGH, Urteil vom 10.12.2004 - Aktenzeichen V ZR 120/04
DRsp Nr. 2005/2380
Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung; Widerlegung der Eigentumsvermutung an Grundstücken in der ehemaligen DDR
»a) Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen.b) Die Eigentumsvermutung des § 891BGB läßt sich mit dem Fehlen einer förmlichen Genehmigung nach dem Devisengesetz der DDR nicht widerlegen, wenn eine Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der Grundstücksverkehrsverordnung vorliegt, weil in diesem Fall die Erteilung einer förmlichen devisenrechtlichen Genehmigung entfiel.«