Die Beschwerde der Eigentümerin zu 2 vom 17. November 2009 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Rechtspfleger Dannenberg (Elbe) vom 12. November 2009 wird zurückgewiesen.
Die Eigentümerin zu 2 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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