Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
BGH, Urteil vom 28.10.1953 - Aktenzeichen II ZR 149/52
DRsp Nr. 1996/15553
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Die Klage kann entweder ganz, also auch einschl. des noch unbezifferten Leistungsantrags als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden oder es ist über jede Stufe zu verhandeln und zu entscheiden. Eine vorgezogene Entscheidung über eine spätere Stufe, bevor eine vorhergehende Stufe nicht erledigt ist, ist unzulässig.