I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die am 12. Juni 1968 mit Sitz in A (Deutschland) von einem Unternehmer (Stifter) errichtet wurde. Vorstand der Klägerin waren der Stifter und nach seinem Tod im Jahre 1989 seine zweite Ehefrau. Die Aufsichtsbehörde sah die Klägerin als Familienstiftung an und übte daher nur eine eingeschränkte Stiftungsaufsicht aus. Die Klägerin bezeichnete sich in ihren Satzungen bis 1983 selbst als "Familienstiftung".
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