OLG Köln - Beschluss vom 02.11.2017
24 W 54/17
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 S. 3; ZPO § 888; BGB § 362;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 25.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 188/15

Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB

OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2017 - Aktenzeichen 24 W 54/17

DRsp Nr. 2018/18691

Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB

Ein notarielles Nachlassverzeichnis gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB ist nicht bereits deshalb unzureichend, weil der zur Auskunft Verpflichtete bei seiner Erstellung nicht anwesend war. Das gilt insbesondere dann, wenn der Notar den Auskunftsverpflichteten schon bei anderer Gelegenheit auf die Pflicht zur bestmöglichen Mitwirkung bei der Erstellung des Verzeichnisses und zur wahrheitsgemäßen sowie vollständigen Angaben hingewiesen und belehrt hat (a.A. OLG Koblenz - 1 W 662/06 - 29.12.2006).

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Zwangsgeldbeschluss der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.07.2017 - 7 O 188/15 - aufgehoben und der Antrag der Gläubigerin auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO vom 15.05.2017 zurückgewiesen.

Die Gläubigerin trägt die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten des Verfahrens über ihren Vollstreckungsantrag vom 15.05.2017.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2314 Abs. 1 S. 3; ZPO § 888; BGB § 362;

Gründe

I.