OLG München - Beschluss vom 16.11.2015
34 Wx 178/15
Normen:
BGB § 2205, 2208, 2216, 2217, 2368; GBO § 35 Abs. 2;
Fundstellen:
FGPrax 2016, 66
FamRZ 2016, 848
FuR 2016, 371
NJW 2016, 8
NJW-RR 2016, 846
Vorinstanzen:
AG Starnberg, vom 12.05.2015

Anforderungen an die Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers durch das Grundbuchamt

OLG München, Beschluss vom 16.11.2015 - Aktenzeichen 34 Wx 178/15

DRsp Nr. 2016/1565

Anforderungen an die Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers durch das Grundbuchamt

GBO § 35 Abs. 2 Sind im Testamentsvollstreckerzeugnis keine Abweichungen vom gesetzlichen Umfang der Befugnisse angegeben, hat das Grundbuchamt in aller Regel ohne eigene Sachprüfung davon auszugehen, dass Einschränkungen der gesetzlichen Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nicht bestehen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg -Grundbuchamt - vom 12. Mai 2015 aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 2205, 2208, 2216, 2217, 2368; GBO § 35 Abs. 2;

Gründe

I.

Im Grundbuch ist Anna B. aufgrund Erbscheins als Eigentümerin eines Miteigentumsanteils, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung, eingetragen. Anna B. ist am 17.7.2014 verstorben und wurde laut Erbschein vom 28.10.2014 beerbt von dem Beteiligten zu 1 und der Beteiligten zu 2 zu je 1/2. Zum Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Anna B. wurde der Beteiligte zu 3 ernannt.