1. Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen die Kostenentscheidung gem. §
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger zu je 1/2.
3. Der Beschwerdewert wird auf bis 80.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche gem. §
Die Beklagte ist die Ehefrau des am 10.08.2021 verstorbenen Herrn A., im Folgenden der Erblasser. Sie war mit dem Erblasser in vierter Ehe verheiratet. Der Erblasser hinterließ aus seinen früheren Ehen zwei Söhne, Herrn B. und Herrn C. Die Kläger sind die minderjährigen Söhne von Herrn B. und Frau D.
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