OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.02.2025
7 W 96/24
Normen:
BGB § 2121 Abs. 1; BGB § 2121 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 10.10.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 250/23

Anforderungen an die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2025 - Aktenzeichen 7 W 96/24

DRsp Nr. 2025/6343

Anforderungen an die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

Ein zur Haftungsbeschränkung erstelltes Verzeichnis begründet - im Gegensatz zum Inventarverzeichnis nach § 2009 BGB - keine Vollständigkeitsvermutung. Dies gilt auch für das Verzeichnis in Form einer öffentlichen Urkunde gem. § 2121 Abs. 3 BGB.

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen die Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO in dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.10.2024, 1 O 250/23, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger zu je 1/2.

3. Der Beschwerdewert wird auf bis 80.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2121 Abs. 1; BGB § 2121 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Ansprüche gem. § 2121 BGB.

Die Beklagte ist die Ehefrau des am 10.08.2021 verstorbenen Herrn A., im Folgenden der Erblasser. Sie war mit dem Erblasser in vierter Ehe verheiratet. Der Erblasser hinterließ aus seinen früheren Ehen zwei Söhne, Herrn B. und Herrn C. Die Kläger sind die minderjährigen Söhne von Herrn B. und Frau D.