FG Niedersachsen - Urteil vom 17.12.2003
1 K 10543/00
Normen:
AO § 15 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 1193
ZEV 2005, 36

Angehörigen; Großeltern; Kinder; Interessenidentität - Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen 1 K 10543/00

DRsp Nr. 2004/12536

Angehörigen; Großeltern; Kinder; Interessenidentität - Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

1. Zu den Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen. 2. Großeltern und Kinder sind nahe Angehörige i.S.d. BFH-Rspr. zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen. Denn auch im Verhältnis Großeltern-Kinder besteht vielfach eine wirtschaftliche Interessenidentität.

Normenkette:

AO § 15 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung von Angehörigendarlehen.

Die Klägerin errichtete in den Jahren 1991 bis 1993 in M, J-Straße, drei Mehrfamilienhäuser. Zur Finanzierung der Herstellungskosten schloss sie mit ihren Enkeln MV jun., MV und FV am 28. August 1991 jeweils Darlehensverträge ab. Die Darlehenssumme belief sich im Falle von MV jun. auf 68.410,- DM, von MV auf 123.430,- DM und FV auf 65.650,- DM. Die Rückzahlung war für den 28. August 2001 vorgesehen. Verzinst wurde das Darlehen mit 8 % p.a., die Zinsen waren jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres fällig. Die Geldmittel der Enkel stammen im Wesentlichen aus Schenkungen ihres Großvaters, des 1987 verstorbenen Ehemannes der Klägerin.