1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Mainz vom 06.11.2023 wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 1) hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
I.
Der am 21.06.2022 in Alzey verstorbene Erblasser war verheiratet gewesen mit seiner bereits am 09.01.2008 vorverstorbenen Ehefrau H.B.
Mit dieser hatte er drei Kinder, nämlich die Beteiligten zu 2) bis 4) (geboren 1966,1959 und 1956).
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