OLG Zweibrücken, vom 21.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UF 190/06
AG Kaiserslautern, vom 04.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 991/06
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines minderjährigen Erben von Geschäftsanteilen gegenüber dem Vater als Testamentsvollstrecker
BGH, Beschluß vom 05.03.2008 - Aktenzeichen XII ZB 2/07
DRsp Nr. 2008/11179
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines minderjährigen Erben von Geschäftsanteilen gegenüber dem Vater als Testamentsvollstrecker
»1. Ist der Vater eines minderjährigen Erben zum (Verwaltungs-)Testamentsvollstrecker bestellt worden, so kommt die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte des Erben aus den in den Nachlass fallenden Gesellschaftsanteilen auch dann nicht in Betracht, wenn der Vater Mitgesellschafter und die Mutter von der Vertretung des Kindes für das ererbte Vermögen ausgeschlossen ist; denn die mit einer solchen Pflegschaft einhergehende Beschränkung der gesetzlichen Vertretungsmacht des Vaters ändert an dessen Verwaltungsbefugnissen als Testamentsvollstrecker nichts.
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