Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.5.2021 dahin abgeändert, dass eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Räumung und Abwicklung des Mietverhältnisses der Seniorenwohnung Hxxx, xxx" angeordnet wird.
Die Entscheidung über Auswahl und Bestellung des Nachlasspflegers wird dem Nachlassgericht übertragen.
I.
Der Erblasser verstarb am 16.9.2019 in seiner Mietwohnung, einer Seniorenwohnung am Hxxx, xxx. Vermieterin ist die Wxxx Sxxx, die Wohnung trägt die Wohnungsnummer xxx.
Der Erblasser stand unter Betreuung, Betreuer war Rechtsanwalt Dr. Bxxx, xxx, xxx.
Der Erblasser hatte mehrere Verwandte. Aus der Nachlassakte ergeben sich folgende Feststellungen zu den möglichen Erben:
1.
Der Bruder Pxxx Bxxx (geb. am xx.xx.1957) verstarb am xx.xx.2013 (Bl. 28). Er hatte eine Tochter, Lxxx Sxxx Bxxx (geb. am xx.xx.2006); deren leibliche Mutter ist Frau Mxxx Bxxx. (Bl. 29).
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