BayObLG - Beschluß vom 13.12.1989 BReg 1 a Z 78/89
Normen:
BGB §§ 133, 2087, 2100, 2177 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 562
Rpfleger 1990, 208
Anordnung von Vor- und Nacherbfolge
BayObLG, Beschluß vom 13.12.1989 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 78/89
DRsp Nr. 1999/10722
Anordnung von Vor- und Nacherbfolge
Wendet der Erblasser in einem Testament einem seiner Kinder ein Hausgrundstück zu und bestimmt weiter:Mein letzter Wunsch wäre noch, da mein Sohn keine Kinder hat, daß nach dem Ableben meines Sohnes mein Enkel D. das Haus bekommt.So kann diese Klausel als Anordnung von Vor- und Nacherbfolge ausgelegt werden.