BFH - Urteil vom 28.04.1998
IX R 66/95
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1998, 1567
BFH/NV 1998, 1177
BFHE 186, 220
BStBl II 1998, 515
DB 1998, 1698
NZM 1998, 783
ZEV 1998, 316
Vorinstanzen:
FG Köln,

Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb

BFH, Urteil vom 28.04.1998 - Aktenzeichen IX R 66/95

DRsp Nr. 1998/18564

Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb

»Die Grundsätze des sog. anschaffungsnahen Aufwands gelten jedenfalls dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück in vollem Umfang unentgeltlich erwirbt (Anschluß an BFH-Urteil vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802).«

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Mutter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) erbte im Februar des Streitjahres 1986 ein Grundstück. Am 2. Juli 1986 übertrug sie einen Teil des Grundstücks, der mit einem Einfamilienhaus bebaut war, unentgeltlich auf ihre Tochter (Klägerin) als Alleineigentümerin. Gleichzeitig schenkte die Klägerin die Hälfte des von der Mutter erworbenen Anteils an dem Grundbesitz ihrem Ehemann, dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger). Besitz, Nutzen und Lasten des Grundbesitzes sollten mit Wirkung vom 2. Juli 1986 auf die Kläger übergehen.