Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 13. August 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat den Klägern deren außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Kostenentscheidung des Sozialgerichts in dem angefochtenen Urteil bleibt hiervon unberührt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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