Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München II vom 15.04.2021, Az.
Die Beklagten werden verurteilt, den Klägerinnen Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 11.01.2014 in H. verstorbenen Erblasserin A. F. zu erteilen durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, welches folgenden Punkt umfasst:
Ziff. 1.3.: Alle ergänzungspflichtigen Zuwendungen, die die Erblasserin zu Lebzeiten getätigt hat.
Im Übrigen wird die Klage in der Auskunftsstufe abgewiesen.
2.Auf die Zwischenfeststellungswiderklage der Beklagten wird festgestellt, dass die Beklagten berechtigt sind, die Leistung auf Pflichtteilsansprüche der Klägerinnen zu verweigern.
Im Übrigen bleibt die Zwischenfeststellungswiderklage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen
III.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen je zur Hälfte.
IV. V.
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