OLG München - Endurteil vom 22.11.2021
33 U 2768/21
Normen:
BGB §§ 194 ff.; BGB § 2303 Abs. 1; BGB § 2325;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 15.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 3403/20

Anspruch auf Auskunft über den Bestand eines NachlassesPflichtteilsansprüche und PflichtteilsergänzungsansprücheEinrede der Verjährung

OLG München, Endurteil vom 22.11.2021 - Aktenzeichen 33 U 2768/21

DRsp Nr. 2021/17732

Anspruch auf Auskunft über den Bestand eines Nachlasses Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche Einrede der Verjährung

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München II vom 15.04.2021, Az. 12 O 3403/20, wie folgt abgeändert:

1.

Die Beklagten werden verurteilt, den Klägerinnen Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 11.01.2014 in H. verstorbenen Erblasserin A. F. zu erteilen durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, welches folgenden Punkt umfasst:

Ziff. 1.3.: Alle ergänzungspflichtigen Zuwendungen, die die Erblasserin zu Lebzeiten getätigt hat.

Im Übrigen wird die Klage in der Auskunftsstufe abgewiesen.

2.

Auf die Zwischenfeststellungswiderklage der Beklagten wird festgestellt, dass die Beklagten berechtigt sind, die Leistung auf Pflichtteilsansprüche der Klägerinnen zu verweigern.

Im Übrigen bleibt die Zwischenfeststellungswiderklage abgewiesen.

II.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen

III.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen je zur Hälfte.

IV. V.