Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 29.01.2021 wird zurückgewiesen und die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.825,93 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um eine Auszahlung einer Rente.
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