SG Reutlingen, vom 05.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 AS 2617/07 ER
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen aus einem Nachlass, Sittenwidrigkeit
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2007 - Aktenzeichen L 7 AS 3528/07
DRsp Nr. 2007/19895
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen aus einem Nachlass, Sittenwidrigkeit
Ergibt die Auslegung des Testaments unter Auswertung auch sämtlicher im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bekannt gewordenen Umstände, dass der dem Vermächtnisnehmer im Wege eines Vorvermächtnisses zugewandte Geldbetrag nicht zur Bestreitung von dessen laufenden Kosten des Lebensunterhalts gedacht war, so stellt er kein verwertbares Vermögen iS von § 12 Abs. 1 SGB II dar.2. Eine solche Testamentsbestimmung ist nicht zu Lasten des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende sittenwidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Die unter Beachtung der Vorschrift des § 173 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde des Antragsgegners, der das Sozialgericht Reutlingen (SG) nicht abgeholfen hat (§ 174SGG), ist zulässig, jedoch nicht begründet.
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