Auf die Beschwerde wird der unter dem 23.09.2020 unterschriebene und spätestens am 28.09.2023 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Kiel (Az.
den Teilerbschein vom 09.12.2016 einzuziehen
-der Beschwerdeführerin einen Erbschein zu erteilen, der sie als Erbin zu 3/4 und die Beteiligte zu 2) als Erbin zu 1/4 ausweist.
Die Gerichtskosten haben die Beteiligten je zur Hälfte zu tragen. Zur Durchführung des Verfahrens notwendige Kosten der Beteiligten haben diese selbst zu tragen
Der Geschäftswert wird festgesetzt auf bis zu 125.000,00 €.
I.
1. 2. a) b) 3.
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