Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. Juni 2023 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, noch offene Bestattungskosten in Höhe von 916,18 EUR zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch der Klägerin auf Übernahme von Bestattungskosten nach §
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