1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Nachlassgericht - vom 4. Mai 2023 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 755.000,- Euro &7625
I.
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