OLG Köln - Urteil vom 04.03.1998
13 U 152/97
Normen:
BGB §§ 242, 2314 ;
Fundstellen:
DRsp I(174)322b
OLGReport-Köln 1998, 364

Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage von Geschäftsunterlagen

OLG Köln, Urteil vom 04.03.1998 - Aktenzeichen 13 U 152/97

DRsp Nr. 1998/18644

Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage von Geschäftsunterlagen

»Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Vorlage von Geschäftsunterlagen, die für die Bewertung eines Nachlaß gehörenden Unternehmensanteils notwendig sind, wird die Vorlage eines vom Erben eingeholten Wertermittlungsgutachtens grundsätzlich nicht der Boden entzogen.«

Normenkette:

BGB §§ 242, 2314 ;

Gründe:

Die Berufung ist begründet. Das angefochtene Teilurteil hält hinsichtlich der Abweisung des Klageantrages zu 2., mit dem die Klägerin als Pflichtteilsberechtigte von ihrer Mutter als Alleinerbin des am 15.3.1993 verstorbenen H.F. (Vater der Klägerin) die Vorlage von Geschäftsunterlagen zur Bewertung des früher vom Erblasser als Einzelkaufmann betriebenen, 1991 in die H.F. - Siebdruck- und Repro-Bedarf GmbH umgewandelten Unternehmens verlangt, den Angriffen der Berufung nicht stand. Die vom Landgericht vertretene Ansicht, nach Vorlage des von der Beklagen im Laufe des erstinstanzlichen Rechtsstreits eingeholten Bewertungsgutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W. & K. GmbH vom 26.11.1996 (Gutachter: Prof. Dr. S. und Dr. Sa.) fehle es der Klägerin für den weiterhin geltend gemachten Anspruch aus § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auf Vorlage der unternehmensbezogenen Unterlagen an einem Rechtsschutzbedürfnis, ist nicht haltbar.