OLG Koblenz - Beschluss vom 28.12.2007
2 U 1557/06
Normen:
BGB § 328 § 1624 ; ALB (1986) § 13 ;
Fundstellen:
VersR 2008, 1098
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 02.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 316/05

Anspruch eines Kindes auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Ausbildungsversicherung

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.2007 - Aktenzeichen 2 U 1557/06

DRsp Nr. 2008/22298

Anspruch eines Kindes auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Ausbildungsversicherung

»1. Wird in einem Lebensversicherungsvertrag bestimmt, dass der Bezugsberechtigte nur im Todesfall des Versicherungsnehmers, der zugleich versicherte Person ist, Anspruch auf die Versicherungssumme hat, kann der Versicherer im Erlebensfall leistungsbefreiend an den Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung auszahlen.2. Auch wenn die Versicherung beim Abschluss zur Ausstattung des minderjährigen Kindes des Versicherungsnehmers bezweckt war, bedarf es für einen Anspruch des Kindes im Innenverhältnis zum Versicherungsnehmer (Vater) eines eindeutigen Rechtsbindungswillens des Verpflichteten. Bei der Würdigung des Lebenssachverhalts ist zu berücksichtigen, dass gegen einen Anspruch spricht, dass die Eltern des Kindes bei normalem Ablauf der Versicherung unmittelbar ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht hätten einräumen können. «

Normenkette:

BGB § 328 § 1624 ; ALB (1986) § 13 ;

Gründe:

Die Berufung ist nicht begründet.