Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. Mai 2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.
Es wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen dahin berichtigt, dass es
1.in der Urteilsformel zu Nr. 1 und 2 statt "an den Kläger" nunmehr "an die Kläger" heißt und
2.in der Urteilsformel zu Nr. 1 nach "auf 30.000,00 € seit dem 15.03.2022" eingefügt wird "bis zum 11.07.2022".
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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