OLG München - Endurteil vom 07.04.2025
33 U 241/22
Normen:
BGB § 2213; BGB § 2212; BGB § 2221;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 14.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 2826/21

Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf Rückzahlung von Testamentsvollstreckervergütung; Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung bei unrechtmäßiger Mittelentnahme aus dem Nachlass durch den Testamentsvollstrecker

OLG München, Endurteil vom 07.04.2025 - Aktenzeichen 33 U 241/22

DRsp Nr. 2025/4215

Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf Rückzahlung von Testamentsvollstreckervergütung; Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung bei unrechtmäßiger Mittelentnahme aus dem Nachlass durch den Testamentsvollstrecker

1. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung bei unrechtmäßiger Mittelentnahme aus dem Nachlass durch den Testamentsvollstrecker 2. Zur Prozessführungsbefugnis der Erben im Rückforderungsprozess gegen den Testamentsvollstrecker

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 14.12.2021, Az. 12 O 2826/21 Erb, wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München II ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 2213; BGB § 2212; BGB § 2221;

Gründe

I.

1. 2.