Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Geschäftswert: 73.733,- €
I.
Die Erblasserin und ihr im Jahr 2013 vorverstorbener Ehemann errichteten am 10. August 2009 handschriftlich ein gemeinsames Testament, mit welchem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben."
Die Erblasserin hatte aus erster Ehe zwei Kinder, die Beteiligte zu 1 und den im Jahr 2018 vorverstorbenen Vater der Beteiligten zu 3 und 4; der Ehemann der Erblasserin hatte eine Tochter aus erster Ehe, die Beteiligte zu 2. Die Beteiligte zu 1 und ihr Bruder lebten im Haushalt der Eheleute, ein persönliches Verhältnis zur Beteiligten zu 2 bestand nicht.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|