1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 20.01.2024, Az.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Beschwerdewert: 341.000 €.
I.
Die Beteiligten streiten über die Erteilung eines die Antragstellerin als testamentarische Alleinerbin nach dem Erblasser ausweisenden Erbscheins. Die Antragstellerin ist die Ziehtochter des Erblassers, die Beteiligte zu 2 seine Schwester.
Mit handschriftlichem Testament vom 19.03.2020 verfügte der Erblasser, dass seine Ziehtochter "all seinen Besitz", bestehend aus Grundbesitz, Mobiliar, Haushaltsgegenständen, einem Kleingarten nebst Bungalow und Kontoguthaben, erben solle.
Der Erblasser litt abgesehen von mehreren körperlichen Gebrechen unter einer (manisch -) depressiven bis hin zu einer bipolaren Störung, betrieb Alkoholmissbrauch und befand sich seit vielen Jahren in fachärztlicher Behandlung bei Prof. Dr. med. habil. ("Name 01"), u.a. einem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie klinische Psychologie.
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