OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.03.2024
3 W 28/24
Normen:
BGB § 2229 Abs. 4;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2024, 327
ZEV 2024, 565
Vorinstanzen:
AG Potsdam, vom 20.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 52 VI 1226/20

Antrag auf Erteilung eines die Antragstellerin als testamentarische Alleinerbin nach dem Erblasser ausweisenden Erbscheins; Testierfähigkeit des unter psychischen Störungen leidenden Erblassers

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2024 - Aktenzeichen 3 W 28/24

DRsp Nr. 2024/7584

Antrag auf Erteilung eines die Antragstellerin als testamentarische Alleinerbin nach dem Erblasser ausweisenden Erbscheins; Testierfähigkeit des unter psychischen Störungen leidenden Erblassers

Tenor

1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 20.01.2024, Az. 52 VI 1226/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Beschwerdewert: 341.000 €.

Normenkette:

BGB § 2229 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Erteilung eines die Antragstellerin als testamentarische Alleinerbin nach dem Erblasser ausweisenden Erbscheins. Die Antragstellerin ist die Ziehtochter des Erblassers, die Beteiligte zu 2 seine Schwester.

Mit handschriftlichem Testament vom 19.03.2020 verfügte der Erblasser, dass seine Ziehtochter "all seinen Besitz", bestehend aus Grundbesitz, Mobiliar, Haushaltsgegenständen, einem Kleingarten nebst Bungalow und Kontoguthaben, erben solle.

Der Erblasser litt abgesehen von mehreren körperlichen Gebrechen unter einer (manisch -) depressiven bis hin zu einer bipolaren Störung, betrieb Alkoholmissbrauch und befand sich seit vielen Jahren in fachärztlicher Behandlung bei Prof. Dr. med. habil. ("Name 01"), u.a. einem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie klinische Psychologie.