Die Berufung des Beklagten gegen das am 01.06.2023 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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