Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der am 00.00.2019 verstorbene Erblasser Z A war deutscher Staatsangehöriger. Im Zeitpunkt des Erbfalls war er geschieden. Der Beteiligte zu 1. ist das Kind des Erblassers und seiner geschiedenen Ehefrau. Die Beteiligte zu 2. ist eine Tochter des Erblassers aus einer früheren Beziehung.
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