BFH - Urteil vom 16.12.1998
II R 38/97
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 931
ZEV 1999, 199

Arbeitslohn oder Vermächtniserwerb

BFH, Urteil vom 16.12.1998 - Aktenzeichen II R 38/97

DRsp Nr. 1999/4247

Arbeitslohn oder Vermächtniserwerb

Unterlag das Arbeitsverhältnis mit dem Erblasser einer auf dessen Tod abstellenden Zweckbefristung und entfiel infolgedessen für den Arbeitnehmer die Pflicht zur Arbeitsleistung mit dem Tod des Erblassers (z.B. bei einer Haushälterin), scheidet ein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen aus, wenn die letztwillig durch Vermächtnis verfügte Fortzahlung des Gehalts Arbeitslohn in Gestalt eines nachträglichen Entgelts oder eines Ruhegehalts ist, auf das der Arbeitnehmer bereits aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch hatte.

Gründe: