Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung
BFH, Urteil vom 06.12.2000 - Aktenzeichen II R 44/98
DRsp Nr. 2001/4340
Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung
1. Die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bewirkt auch dann gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1AO einen von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist, wenn sie zwar nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung folgenden Kalenderjahres ergeht, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist.2. Auch bei einer Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung, die erst im letzten Jahr der Festsetzungsfrist ergeht, beträgt die Anlaufhemmung nicht mehr als drei Jahre.