Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 03.05.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 06.04.2022 (Erlass einer einstweiligen Verfügung) wird aufgehoben.
Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Verfügung trägt die Verfügungsklägerin.
I.
Der Verfügungsbeklagte ist der Sohn der am 00.12.2021 im Alter von 84 Jahren verstorbenen Erblasserin A.
1. 2.
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