Auf die Beschwerde der Testamentsvollstreckerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg - Nachlassgericht - vom 21.05.2021 aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, das Testamentsvollstreckerzeugnis vom 03.03.2021 dahin zu ergänzen, dass aus der Bescheinigung die Befreiung der Testamentsvollstreckerin von dem Verbot des § 181 BGB ersichtlich ist.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
Der Gebührenwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
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