KG - Beschluss vom 12.08.2021
19 W 82/21
Normen:
BGB § 181; BGB § 2206;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 21.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 60 VI 723/19

Aufnahme einer Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens in ein TestamentsvollstreckerzeugnisGeschäfte gemäß ordnungsgemäßer VerwaltungBegriff des doppelten Vertretergeschäfts

KG, Beschluss vom 12.08.2021 - Aktenzeichen 19 W 82/21

DRsp Nr. 2022/5439

Aufnahme einer Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens in ein Testamentsvollstreckerzeugnis Geschäfte gemäß ordnungsgemäßer Verwaltung Begriff des doppelten Vertretergeschäfts

Auf die Beschwerde der Testamentsvollstreckerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg - Nachlassgericht - vom 21.05.2021 aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, das Testamentsvollstreckerzeugnis vom 03.03.2021 dahin zu ergänzen, dass aus der Bescheinigung die Befreiung der Testamentsvollstreckerin von dem Verbot des § 181 BGB ersichtlich ist.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Beschwerdeverfahren findet nicht statt.

Der Gebührenwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 181; BGB § 2206;

Gründe:

I.