Die Beschwerde gegen den - den Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zurückweisenden - Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig - Nachlassgericht - vom 7. Februar 2019 -
Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf die Wertstufe bis 50.000,00 €.
I.
Die Beteiligten begehren die Anordnung einer Nachlasspflegschaft für die - ihrer Ansicht nach unbekannten - Erben der Erblasserin.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|